PA Aldo Römpler
Beratung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes.
Schutz von technischen Erfindungen, Markennamen und Design.
Patent-, Marken-, Designanmeldungen in der Schweiz,
europäisch und international. Vertretung und Verwaltung
von europäischen Patenten in der Schweiz und Liechtenstein
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Schützengasse 34
Postfach 229 (P.O. Box 229)
CH-9410 Heiden
SCHWEIZ · SWITZERLAND · SUISSE · SVIZZERA
TRADITION Seit 1926 steht der Name Römpler für Patente
Bereits 1926 meldete George Paul Römpler das erste Patent an. Im Jahr 1946 gründete Georg Römpler sein Patentanwaltsbüro. Seit 1980 ist Aldo Römpler als Patentanwalt tätig, sowohl in der Schweiz als auch beim Europäischen Patentamt und der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Der Mandantenstamm reicht von innovativen Klein- und Mittelbetrieben bis hin zu weltweit tätigen Konzernen. Aus Gründen der Diskretion werden diese langjährigen Referenzen jedoch nicht im Internet veröffentlicht.
TÄTIGKEITSGEBIETE
PATENTE:
Beratung über die Patentfähigkeit, Ausarbeitung der technisch-rechtlichen
Anmeldeunterlagen, einschliesslich dem Erstellen von technischen Zeichnungen.
Vertretung im Prüfungsverfahren beim Eidgenössischen Institut für
geistiges Eigentum und dem Europäischen Patentamt. Einreichung von nationalen
Patentanmeldungen (PCT) bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum.
Einreichung von nationalen Patentanmeldungen in allen Ländern über
assoziierte Büros. Validierung von Europäischen Patenten in der Schweiz
und Liechtenstein. Verwaltung von Patenten und Überwachung der Jahresgebühren-Fälligkeit.
MARKEN:
Beratung über die Eintragungsfähigkeit, Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen.
Vertretung im Prüfungsverfahren. Vertretung im Widerspruchsverfahren. Einreichung
von internationalen Markenanmeldungen. Fristenüberwachung und Erneuerung
des Markenschutzes.
DESIGN:
Schutz von zweidimensionalen Mustern oder von dreidimensionalen Formen durch
Einreichung von Muster- oder Modellanmeldungen, sowohl in der Schweiz wie auch
international.
RECHERCHEN:
Beschaffung und Auswertung von Informationen über Patent- und Markenrechte,
z.B. zur Feststellung des Standes der Technik oder zur Abklärung des Rechtsbestandes
fremder Schutzrechte.
MITGLIEDSCHAFTEN:
EPI Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter
VESPA Verband der beim Europäischen Patentamt zugelassenen
schweizerischen Patentanwälte
IHK Industrie- und Handelskammer St. Gallen - Appenzell
Der Schutz von Technik
Warum? Das Patent verschafft Ihnen ein Monopol auf die Nutzung Ihrer Erfindung. Ein Verzicht auf das Patentrecht ist ein Geschenk an Ihre Konkurrenz.
Gründe ein Patent anzumelden:
Das Patent schützt Ihre kostbare Entwicklungsarbeit. Meistens kostet
es viel Geld und Arbeit, bis der Erfindungsgegenstand von der Idee bis zur Marktreife
ausgearbeitet ist. Da ist es selbstverständlich nicht erwünscht, dass
die Konkurrenz von diesem Aufwand gratis und ungehindert profitieren kann, und
einen damit erst noch den Markt streitig macht. Das Patent dient der Sicherung
der Konkurrenzfähigkeit und der Zukunft Ihrer Firma.
Falls der Erfindungsgegenstand von einer anderen Firma hergestellt oder Teile
davon bei Zulieferbetrieben in Auftrag gegeben werden müssen, gibt es keinen
besseren Schutz vor unangenehmen Überraschungen als ein Patent.
Falls Ihre Konkurrenz gleichzeitig mit Ihnen an einer Neuentwicklung arbeitet
und im Gegensatz zu Ihnen ein Patent anmeldet, können Ihnen empfindliche
Verluste durch einen von der Konkurrenz erzwungenen Abbruch der Markteinführung
entstehen, es sei denn, Sie können rechtsgültig vor Gericht glaubhaft
machen, dass Ihre Idee älter war. Im Zweifelsfall steht der Patentinhaber
immer besser da. In Art. 3 des Patentgesetzes steht: "Haben mehrere die
Erfindung unabhängig voneinander gemacht, so steht das Patentrecht dem
zu, der sich auf die frühere Anmeldung berufen kann".
Ein Patent ist die Grundlage für Verhandlungen mit Dritten. Ohne ein Patent
ist es kaum möglich, Partner oder Lizenznehmer zu finden, da eine nicht
patentrechtlich geschützte Erfindung Allgemeingut ist.
Eine patentierte Neuentwicklung wird von der Öffentlichkeit und von Geschäftspartnern
immer ernster genommen als eine nicht geschützte Idee. Das Patent bringt
auch im Marketing Vorteile.
Der patentrechtlich geschützte Gegenstand, seine Verpackung und die Prospekte
können mit einem Hinweis auf das Patent, z.B. "Schweizer Patent Nr.
000 000" versehen werden.
Was?
Technische und gewerblich nutzbare Erfindungen können zum Patent angemeldet
werden. Eine Erfindung muss neu sein und darf sich nicht in naheliegender Weise
aus dem Stand der Technik ergeben. Es können auch Verfahren angemeldet
werden, z.B. Herstellungsverfahren oder auch Verfahren zum Betrieb einer Vorrichtung
(Steuerung). Namen sind dagegen durch den Markenschutz, Formen durch den Designschutz
schützbar.
Achtung! Vor der Patentanmeldung dürfen Sie Ihre Erfindung nicht öffentlich
bekannt machen, denn dadurch wäre sie nicht mehr neu.
Wie?
Von Ihnen benötigen wir nur eine einfache Skizze oder ein Modell und einige Hinweise, was mit der Erfindung erreicht werden soll und welche Vorteile sie gegenüber den Ihnen bekannten Lösungen bietet. Die technische, formale und patentrechtliche Ausarbeitung der Unterlagen (Patentansprüche, Beschreibung, Zusammenfassung, Zeichnungen) erfolgen hier. Und zwar in einem im voraus vereinbarten Kostenrahmen.
Der Schutz von Namen
Die Marke ® ist ein Kennzeichen für Ihre Waren oder Ihre Dienstleistungen. Der Kunde kann Ihre Waren oder Dienstleistungen von denen der Konkurrenz unterscheiden.
Die auf der Grundlage des Markenschutzgesetzes MSchG eingetragene Marke gibt Ihnen das Recht, der Konkurrenz zu verbieten, ähnliche Waren oder Dienstleistungen unter dem gleichen Namen anzubieten. Dadurch ist eine Marke die Grundlage für Ihre Werbung. Sie kann zum Inbegriff für die Qualität Ihrer Produkte werden und das Image Ihrer Firma fördern. Marken kann man national und international schützen. Der Markenschutz bietet vielfältige Möglichkeiten. Schützbar sind, ausser Markennamen, auch Firmenlogos, dreidimensionale Marken, ja sogar akustische Marken.
Markenschutz im Internet
Eine weitreichende Bedeutung bekommt der Markenschutz im Zeitalter des Internets.
Die Registrierung von Internet-Domainnamen alleine, bringt keine Sicherheit.
Der Inhaber einer älteren Marke kann Ihnen die Verwendung des Domainnamens
verwehren und Ihre Geschäftstätigkeit verunmöglichen. Durch eine
ältere Marke ist sogar Ihr Firmenname in Gefahr. In einer durch das Internet
kleiner werdenden Welt, werden potentielle Konkurrenten schnell und weltweit
aufeinander aufmerksam. Markenrechtliche Probleme nehmen daher rasant zu. Um
unangenehme Überraschungen und Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es darum
eminent wichtig, die markenrechtlichen Aspekte zu prüfen und den Namen
rechtzeitig markenrechtlich zu schützen.
Design ist schützbar. Vom zweidimensionalen Muster, z.B. Textilien oder Etiketten, bis zum dreidimensionalen Modell, z.B. Uhren, Flaschen, ja sogar Autos. Voraussetzung ist nur eine gewisse Originalität. Schutzfähig ist also die auf das Auge wirkende ästhetische Formgebung.
Der Muster- und Modellschutz erstreckt sich nicht auf die Herstellungsweise und die technische Wirkung. Letztere können nur durch ein Patent geschützt werden. Der Name des Produktes dagegen durch eine Marke.
Gutes Design verhilft Ihnen zu einem Vorsprung vor den grauen Produkten Ihrer Konkurrenz. Schützen Sie Ihre Kreativität gegen Nachahmer.
Die Beantwortung von FragenDurch Recherchen und Nachforschungen können diskret interessante Fragen beantwortet werden, wie z.B.:
Ist eine Erfindung neu? Oder gibt es schon gleiche oder ähnliche Patente,
die möglicherweise berücksichtigt werden müssen?
Was für Patente hat die Konkurrenz? Auch ein unbeabsichtigtes und unbewusstes
Verletzen fremder Patentrechte kann Probleme und Schadenersatzforderungen nach
sich ziehen.
In welchen Ländern hat die Konkurrenz Patente? Vielleicht sind interessante
Erfindungen Ihrer Konkurrenz nur in wenigen Ländern geschützt. Dadurch
wäre Ihnen möglicherweise ein grosser Markt ungehindert zugänglich.
Was beispielsweise in den USA oder in Frankreich durch ein Patent geschützt
ist, kann in der Schweiz und in vielen anderen Ländern frei sein.
Ist ein Konkurrenz-Patent noch in Kraft oder wurde es gar nie rechtsgültig
erteilt? Unter Umständen stehen Ihnen technische Wege offen, von denen
Sie bisher noch gar nichts wussten.
Ähnlich Fragen gibt es im Bereich des Markenschutzes.
Wir sind keine Immobilienfirma.Fallweise können wir jedoch Mietwohnungen in eigenen Liegenschaften anbieten. So z.B.:
Schöne 3-Zimmer-Wohnungen mit Gartenbenützung direkt neben der Universität
St.Gallen.
Ruhige und sonnige 1-Zimmer-Wohnungen mit Balkon in der Nähe des Kinderspitals
St.Gallen.
Zweitwohnungen mit Panoramasicht über den Golf von Lugano.
AKTUELLES ANGEBOT:
Derzeit ist nichts frei. Sie können jedoch unverbindlich Ihr Interesse für später anmelden: roempler@bluewin.ch